Die Impfpflicht kommt

Ab dem 15. März 2022 gilt eine Impfpflicht für alle Beschäftigte in Arztpraxen.
Das gilt für MFA genauso wie für Ärzte/Psychotherapeuten und die Putzhilfen.
Wie aber soll das kontrolliert werden und was passiert bei einer Nichtbeachtung?
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wer kontrolliert die Impfpflicht?
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, sich entsprechende Nachweise von seinen Angestellten vorlegen zu lassen.
Was gilt als Nachweis?
Als Nachweis gelten:
- Ein Impfnachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen Covid-19.
- Ein digitales Genesenen-Zertifikat.
- Ein ärztliches Zeugnis, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation keine Impfung gegen Covid-19 vorgenommen werden kann.
Was passiert bei fehlendem Nachweis?
Bei einem fehlenden Nachweis ist der Arbeitgeber verpflichtet, den entsprechenden Mitarbeiter namentlich dem Gesundheitsamt zu melden. In der Regel wird dieses ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot für die Praxis aussprechen. Dadurch entfällt für betroffene Mitarbeiter voraussichtlich auch der Vergütungsanspruch. Weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen könnten folgen.